Interim und Fractional
Die Begriffe rund um befristete HR-Führung: Rollen, Umfangsmodelle, Vertrag und Vergütung. Der Vergleich der Modelle steht unter Interim, Fractional oder Festanstellung.
- Interim Management
- Befristete Übernahme einer Führungsposition durch eine externe Person, um eine Vakanz, ein Wachstum oder einen Umbau zu überbrücken. Im HR meist drei bis 18 Monate in Vollzeit, mit Dienstvertrag und geplanter Übergabe.
- Interim HR Manager
- Externe Person, die für eine vereinbarte Laufzeit die volle HR-Verantwortung trägt: Recruiting, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Führung des HR-Teams, Payroll-Steuerung. Sitzt in der Führungsrunde, berichtet an die Geschäftsführung.
- Fractional HR
- Erfahrene HR-Führung an ein bis zwei festen Tagen pro Woche statt einer Vollzeitstelle. Passt für Unternehmen, die eine HR-Leitung brauchen, aber keine Vollzeit-Position rechtfertigen können. Ab drei Monaten, offen verlängerbar.
- HR Business Partner
- Sparringspartner für Geschäftsführung und Führungskräfte bei Organisation, Vergütung und schwierigen Personalentscheidungen, ohne die operative HR-Führung zu übernehmen. Interim oder an festen Tagen möglich.
- HR Operations
- Der Prozess- und Systemteil von HR: Payroll-Steuerung, HRIS, Vertragsvorlagen, Onboarding, Reporting und Dokumentation. Läuft HR zwar, trägt aber nicht, ist das meist die Baustelle.
- Vakanzüberbrückung
- Die befristete Besetzung einer unbesetzten Position, bis die Nachfolge gefunden und eingearbeitet ist. Im HR meist durch Interim Management, weil die Suche nach einer HR-Leitung vier bis sechs Monate dauert.
- Tagessatz
- Die übliche Abrechnungsform für Interim- und Fractional-Mandate: Vergütung pro geleistetem Arbeitstag statt Monatsgehalt. Hängt von Verantwortung, Laufzeit und Reiseanteil ab, Staffel ab sechs Monaten üblich.
- Interim-Provider
- Vermittler, der Interim Manager aus einem Pool auswählt und dafür eine Marge von meist 20 bis 35 Prozent auf den Tagessatz aufschlägt. Leistet Auswahl und Ersatz bei Ausfall, steht aber zwischen Kunde und Manager.
- Dienstvertrag
- Vertragsform für Interim- und Fractional-Mandate: regelt Auftrag, Laufzeit, Umfang, Vergütung und Vertraulichkeit, ohne Weisungsbindung wie im Arbeitsvertrag. Die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit hängt an der Ausgestaltung.
- Scheinselbständigkeit
- Wenn eine formal selbständige Person tatsächlich wie ein Arbeitnehmer weisungsgebunden und eingegliedert arbeitet. Risiko: rückwirkende Sozialversicherungspflicht. Bei Fractional HR durch Vertragsgestaltung und Arbeitsweise zu vermeiden.
- Statusfeststellungsverfahren
- Verfahren der Deutschen Rentenversicherung, das verbindlich klärt, ob eine Tätigkeit selbständig oder abhängig beschäftigt ausgeübt wird. Kann von beiden Seiten beantragt werden, sinnvoll bei längeren Fractional-Mandaten.
- Übergabe
- Die letzten Wochen eines Mandats: dokumentierte Prozesse, offene Themen mit Status, eingearbeitete Nachfolge. Was nach der Übergabe niemand mehr fährt, zählt nicht als Ergebnis des Mandats.
- Projekt-Sprint
- Ein halber Tag remote für ein konkretes, abgegrenztes HR-Problem, etwa eine Vertragsvorlage, eine Anhörung oder eine Entscheidungsvorlage. Pauschal statt Tagessatz, am selben Tag einsatzbereit.
Restrukturierung und Umbau
Was bei Betriebsänderungen, Carve-outs und Übernahmen auf HR zukommt, mit den Gesetzesstellen, an denen Fristen und Fehler hängen.
- Restrukturierung
- Umbau der Organisation mit Auswirkungen auf Stellen, Standorte oder Bereiche. Ab einer bestimmten Größenordnung eine Betriebsänderung mit Interessenausgleich, Sozialplan und Fristen, die im Kalender stehen müssen.
- Betriebsänderung
- Nach § 111 BetrVG eine Maßnahme mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft, etwa Stilllegung, Verlegung oder Zusammenschluss von Betriebsteilen. Löst Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus, in Betrieben ab 20 Wahlberechtigten.
- Interessenausgleich
- Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über das Ob, Wann und Wie einer Betriebsänderung. Wird meist zusammen mit dem Sozialplan verhandelt, ist aber nicht erzwingbar, anders als der Sozialplan.
- Sozialplan
- Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die wirtschaftliche Nachteile einer Betriebsänderung für die Belegschaft ausgleicht oder mildert, meist über Abfindungen, Transferangebote und Härtefallregelungen. Erzwingbar über die Einigungsstelle.
- Sozialauswahl
- Die gesetzlich vorgeschriebene Auswahl der von einer betriebsbedingten Kündigung Betroffenen nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Muss dokumentiert und nachvollziehbar sein, sonst hält die Kündigung nicht.
- Massenentlassungsanzeige
- Pflichtmeldung an die Agentur für Arbeit nach § 17 KSchG, wenn innerhalb von 30 Tagen eine von der Betriebsgröße abhängige Zahl an Kündigungen ausgesprochen wird. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, sind die Kündigungen unwirksam.
- Einigungsstelle
- Betriebliches Schlichtungsgremium mit unparteiischem Vorsitz, das bei Nichteinigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verbindlich entscheidet. Kostet Zeit und Geld, ein gut vorbereiteter Interessenausgleich vermeidet sie meist.
- Carve-out
- Abtrennung einer Geschäftseinheit vom bisherigen Unternehmen, die als eigenständige Gesellschaft weitergeführt oder verkauft wird. HR baut dafür Verträge, Prozesse, Payroll und Systeme neu, ab Tag eins arbeitsfähig.
- § 613a BGB
- Regelt den Übergang von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebs- oder Betriebsteilübergang: Der Erwerber tritt in bestehende Verträge ein, Mitarbeitende können widersprechen. Zentral bei jedem Carve-out und jeder Übernahme.
- Post-Merger-Integration
- Zusammenführung zweier Organisationen nach Übernahme oder Fusion. Für HR heißt das: Verträge, Gehaltsbänder, Systeme, Betriebsvereinbarungen und Kulturen unter ein Regelwerk bringen, ohne die Leistungsträger zu verlieren.
- Entity-Setup
- Rechtlicher und operativer Aufbau einer neuen Gesellschaft, etwa in einem neuen Land oder nach einem Carve-out, einschließlich Arbeitsverträgen, Payroll-Dienstleister, Sozialversicherung und HR-Prozessen.
- Outplacement
- Begleitung von Mitarbeitenden nach einer Trennung bis zur neuen Stelle, vom Arbeitgeber finanziert. Teil vieler Sozialpläne und ein Instrument, das Kündigungsschutzklagen erfahrungsgemäß seltener macht.
- Transfergesellschaft
- Eigenständige Gesellschaft, in die von Kündigung Betroffene befristet wechseln, mit Transferkurzarbeitergeld und Qualifizierung. Vermeidet Arbeitslosigkeit direkt nach dem Abbau, verlangt aber Abstimmung mit der Agentur für Arbeit.
Mitbestimmung und Recht
Die Begriffe des Betriebsverfassungsgesetzes, die in fast jedem Mandat vorkommen. Wann Mitbestimmung bei KI greift, steht ausführlich unter § 87 BetrVG und KI.
- Betriebsrat
- Gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb ab fünf Wahlberechtigten, mit gesetzlich geregelten Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
- Betriebsvereinbarung
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die betriebliche Angelegenheiten verbindlich regelt und wie ein Gesetz im Betrieb wirkt. Bei KI-Werkzeugen mit Personaldaten der übliche Weg.
- § 87 BetrVG
- Katalog der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, unter anderem bei Arbeitszeit, Entlohnungsgrundsätzen und technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können. Dazu zählen die meisten KI-Werkzeuge im HR.
- Anhörung nach § 102 BetrVG
- Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören, mit Person, Gründen und Kündigungsart. Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist unwirksam, unabhängig vom Grund.
- Unterlassungsanspruch
- Möglichkeit des Betriebsrats, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, die ohne Vereinbarung eingeführt wurde, gerichtlich stoppen zu lassen. Der häufigste Grund, warum globale System-Rollouts in Deutschland stehen bleiben.
- Wirtschaftsausschuss
- Gremium in Unternehmen ab 100 Beschäftigten, das der Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten unterrichten muss, darunter geplante Betriebsänderungen. Oft der Ort, an dem ein Umbau zum ersten Mal offiziell wird.
- Tarifbindung
- Geltung eines Tarifvertrags für ein Unternehmen, durch Verbandsmitgliedschaft, Haustarif oder Allgemeinverbindlichkeit. Bestimmt Entgeltgruppen, Arbeitszeit und Zuschläge und begrenzt, was Arbeitgeber und Betriebsrat frei regeln können.
KI im HR
Regeln, Rollen und Pflichten beim Einsatz von KI-Werkzeugen mit Personaldaten. Der Einstieg ins Thema: KI für HR-Teams.
- KI-Richtlinie
- Einseitig vom Arbeitgeber erlassenes Regelwerk zur KI-Nutzung im HR: erlaubte Werkzeuge, zulässige Daten, Verantwortung, menschliche Letztentscheidung. Zwischenschritt vor der Betriebsvereinbarung oder Ersatz, wo kein Betriebsrat existiert.
- EU-KI-Verordnung
- EU-weite Verordnung, die KI-Systeme nach Risikostufen einteilt: verboten, Hochrisiko, Transparenzpflicht, minimales Risiko. Für Hochrisiko-Anwendungen im Beschäftigungskontext gelten Pflichten für Anbieter und Betreiber.
- Hochrisiko-KI
- Einstufung nach Anhang III der EU-KI-Verordnung, im HR etwa für Bewerberauswahl, Beförderung, Aufgabenzuweisung und Kündigung. Folgen: menschliche Aufsicht, Information der Betroffenen, Protokolle, KI-Kompetenz der Nutzenden.
- Betreiber und Anbieter
- Wer ein KI-Werkzeug eines Herstellers nutzt, ist Betreiber mit eigenen, kleineren Pflichten. Wer ein System selbst baut oder wesentlich verändert, wird Anbieter mit Konformitätsbewertung und Registrierung. Eigene Prompts machen nicht zum Anbieter.
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Unternehmen als Verantwortlichem und einem Dienstleister, der Personaldaten in dessen Auftrag verarbeitet, etwa ein KI-Anbieter. Ohne ihn dürfen keine Klarnamen in das Werkzeug.
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Vorab-Prüfung nach Art. 35 DSGVO, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene birgt. Bei KI-Screening von Bewerbungen oder Leistungsbewertung regelmäßig erforderlich, dokumentiert mit dem Datenschutzbeauftragten.
- KI-Kompetenz
- Pflicht aus der EU-KI-Verordnung, seit Februar 2025: Wer KI-Systeme im Unternehmen nutzt, muss ausreichend geschult sein. Für HR-Teams heißt das Schulung vor Nutzung, dokumentiert, als Teil von Richtlinie oder Betriebsvereinbarung.
- Menschliche Letztentscheidung
- Grundsatz, dass jede Personalentscheidung ein Mensch trifft und das KI-Werkzeug nur vorbereitet. Folgt aus Art. 22 DSGVO und der KI-Verordnung, gehört als Klausel in jede Richtlinie und Betriebsvereinbarung.
- Use-Case-Inventur
- Erster Schritt vor Richtlinie oder Betriebsvereinbarung: Welche KI-Werkzeuge werden heute genutzt, offiziell und inoffiziell, mit welchen Daten, von wem. Ehrlich erhoben, nicht vermutet.
- Schatten-KI
- Nutzung von KI-Werkzeugen mit privaten Konten und ohne Freigabe, oft mit echten Personaldaten in der Eingabe. In den meisten HR-Teams heute Realität und der praktische Grund für eine Richtlinie.
- KI-Routine
- Wiederkehrende HR-Aufgabe, die mit einem Sprachmodell nach festem Ablauf und festen Regeln vorbereitet wird, etwa Stellenanzeigen, Arbeitszeugnisse, Onboarding-Texte oder Antworten auf Mitarbeiterfragen. Der Mensch prüft und entscheidet.
- Sprachmodell
- KI-System, das Text versteht und erzeugt, etwa die Modelle hinter ChatGPT, Copilot oder Claude. Selbst nicht Hochrisiko, der Einsatzzweck entscheidet: Anzeigentexte sind minimales Risiko, Bewerberbewertung ist Hochrisiko.
Kennzahlen und Systeme
Die Zahlen und Systeme, an denen sich HR-Arbeit messen lässt, und die Routinen, die sich mit KI vorbereiten lassen.
- Time-to-Hire
- Zeit von der Freigabe einer Stelle bis zur Vertragsunterschrift, in Tagen. Zentrale Recruiting-Kennzahl, die zeigt, wo ein Prozess hängt: bei der Anzeige, im Screening, in den Interviews oder bei der Entscheidung.
- Cost-of-Vacancy
- Geschätzte Kosten einer unbesetzten Stelle pro Tag oder Monat, durch entgangene Wertschöpfung, Überstunden im Team und liegengebliebene Themen. Die Zahl, gegen die ein Interim-Tagessatz gerechnet wird.
- Fluktuation
- Anteil der Mitarbeitenden, die ein Unternehmen innerhalb eines Jahres verlassen, freiwillig oder nicht. Im Vertrieb und in der Logistik strukturell höher als im Büro, was Recruiting zum Dauerbetrieb macht.
- HRIS
- Human Resources Information System, die zentrale Software für Personalstammdaten, Verträge, Abwesenheiten und HR-Prozesse, etwa Personio, HiBob oder Workday. Datenqualität und Schnittstellen zur Payroll entscheiden über den Nutzen.
- Payroll-Steuerung
- Verantwortung für die Gehaltsabrechnung, ob intern oder beim Dienstleister: Meldungen, Sonderfälle, Jahreswechsel, Schnittstellen zum HRIS. HR steuert, der Dienstleister rechnet.
- Global Mobility
- Prozess rund um internationale Entsendungen: Sozialversicherung, A1-Bescheinigung, Steuer, Aufenthaltsrecht, Vergütung im Ausland. Braucht einen festen Ablauf, sonst wird jede Entsendung zum Einzelfall.
- Onboarding
- Strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeitender in den ersten Wochen und Monaten: Technik, Ansprechpartner, Aufgaben, Rückmeldung. Ein Onboarding, das am ersten Tag steht, senkt Kündigungen in der Probezeit spürbar.
- Talent Management
- Systematische Prozesse zur Beurteilung, Entwicklung, Bindung und Nachfolgeplanung von Mitarbeitenden und Führungskräften. Mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, sobald Leistung nach einem Schema bewertet wird.
- Arbeitszeugnis
- Pflichtdokument bei jeder Beendigung nach § 109 GewO, wohlwollend und wahr, mit fester Struktur und einer Sprache, die Personaler lesen können. Eine der Routinen, die sich mit KI gut vorbereiten lässt.
Häufige Fragen
Ersetzen die Definitionen eine Rechtsberatung?
Nein. Die Begriffe sind aus der HR-Praxis erklärt, mit Gesetzesstellen zum Nachlesen, wo es sie gibt. Für die Anwendung auf Ihren Fall, etwa eine Sozialauswahl oder eine Betriebsvereinbarung, gehört Ihre Arbeitsrechtskanzlei an den Tisch.
Warum sind die Definitionen so kurz?
Weil ein Glossar zum Nachschlagen da ist, nicht zum Lesen. 20 bis 40 Wörter reichen, um einen Begriff einzuordnen. Wo es mehr braucht, führt der Link zur ausführlichen Seite mit Ablauf, Fristen und Case Study.
Fehlt ein Begriff?
Schreiben Sie mir kurz, welcher. Das Glossar wächst mit den Fragen, die in Erstgesprächen und Mandaten auftauchen, und wird regelmäßig ergänzt.
Gibt es das Glossar auch auf Englisch?
Ja, unter Glossary in der englischen Fassung der Website, mit denselben Begriffen und einer Erklärung der deutschen Rechtsbegriffe für internationale Leser.
