Wann ein HR-Carve-out ansteht
Ein Geschäftsbereich wird verkauft, ausgegründet oder rechtlich verselbstständigt. Die Mitarbeitenden brauchen ab dem Stichtag eine eigene, funktionierende HR-Struktur, unabhängig vom bisherigen Mutterkonzern. Ohne saubere Vorbereitung drohen Lücken bei Payroll, Verträgen und Systemen genau in der sensibelsten Phase: Die Mitarbeitenden sind verunsichert, ob sie überhaupt übergehen, und dann kommt das Gehalt zu spät, weil die neue Gesellschaft noch keine Abrechnung hat.
Der Carve-out ist HR-seitig anspruchsvoller als eine Integration, weil nichts da ist, worauf man aufbauen kann. Beim Mutterkonzern gab es eine Personalabteilung, ein HRIS, einen Abrechnungsdienstleister, Betriebsvereinbarungen. Die neue Gesellschaft hat am Tag nach dem Closing davon erst einmal nichts, außer den Mitarbeitenden.
Was ich übernehme
So läuft das Projekt ab
Bestandsaufnahme aller Verträge, Systeme und Mitbestimmungsstrukturen der betroffenen Einheit.
Organigramm, Rollen, Vergütungssystem für die neue Gesellschaft entworfen und abgestimmt.
HRIS und Payroll übertragen oder neu aufgesetzt, Datenqualität gesichert.
Neue Gesellschaft ab Tag eins arbeitsfähig, Prozesse dokumentiert.
Was am Stichtag stehen muss
Der Stichtag ist unverhandelbar, das Closing legt ihn fest. Was bis dahin stehen muss, damit die neue Gesellschaft am ersten Tag arbeitsfähig ist:
- Alle Übergangsmitteilungen zugestelltMit korrekter Frist, sonst läuft die Widerspruchsfrist nicht und der Übergang steht auf Sand.
- Betriebsnummer und SozialversicherungDie neue Gesellschaft muss als Arbeitgeber gemeldet sein, bevor die erste Abrechnung läuft.
- Payroll-Lauf getestetEin Probelauf mit echten Daten, bevor der erste echte Lauf ansteht.
- Stammdaten migriert und geprüftWer ist übergegangen, mit welchem Vertrag, welchem Gehalt, welchem Urlaubskonto.
- Zugänge und SystemeHRIS, Zeiterfassung, E-Mail, wer hat ab Tag eins Zugriff worauf.
- Betriebsrat geklärtWeiter im Amt, Übergangsmandat oder Neuwahl, mit Datum.
- Ansprechpartner benanntWer beantwortet ab Tag eins die Frage 'An wen wende ich mich jetzt?'
Vertragsübergang und Betriebsrat
Beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB automatisch auf den neuen Eigentümer über, mit allen Rechten und Pflichten. Die Mitarbeitenden müssen schriftlich informiert werden, können innerhalb eines Monats widersprechen, und der Widerspruch hat Folgen für beide Seiten. Die Unterrichtung ist der Punkt, an dem Carve-outs rechtlich scheitern: unvollständig, zu spät oder mit falschen Angaben, und die Frist beginnt nie zu laufen.
Beim Betriebsrat entscheidet die Frage, ob ein ganzer Betrieb oder nur ein Betriebsteil übergeht. Geht ein ganzer Betrieb über, bleibt der Betriebsrat im Amt. Geht ein Teil über, entsteht meist ein Übergangsmandat für sechs Monate, in denen die neue Gesellschaft eine Wahl vorbereiten muss. Betriebsvereinbarungen gelten je nach Konstellation weiter, wirken nach oder müssen neu verhandelt werden. All das kläre ich in der Bestandsaufnahme mit Ihrer Kanzlei, nicht erst, wenn der erste Mitarbeitende fragt. Rechtsberatung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei.
Wie lange es realistisch dauert
Vier bis acht Monate zwischen Signing und einem Zustand, in dem die neue Gesellschaft ohne Übergangsdienstleistungen des alten Eigentümers läuft. Der Stichtag selbst liegt meist in der Mitte; danach läuft die Ablösung der Übergangsdienstleistungen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zu einer Integration nach Übernahme?
Ein Carve-out trennt eine Einheit von einem bestehenden Unternehmen ab und macht sie eigenständig. Integration nach Übernahme führt umgekehrt zwei bestehende Organisationen zusammen. Beide Projekte teilen sich die Werkzeuge, aber nicht die Richtung.
Ab wann muss HR beim Carve-out einsteigen?
Idealerweise, sobald der Signing-Termin feststeht, damit Vertragsübergänge und Systemtrennung parallel zur rechtlichen Abwicklung laufen, nicht erst danach. Wer HR erst nach dem Closing einbindet, hat am Stichtag keine Payroll.
Wie lange dauert ein Carve-out aus HR-Sicht?
Vier bis acht Monate, abhängig davon, ob eigene Systeme neu aufgebaut oder aus dem bisherigen Konzern übernommen werden, und wie lange Übergangsdienstleistungen des alten Eigentümers laufen.
Was passiert mit dem Betriebsrat?
Geht ein ganzer Betrieb über, bleibt der Betriebsrat im Amt. Geht nur ein Betriebsteil über, entsteht meist ein Übergangsmandat, und die neue Gesellschaft muss eine Betriebsratswahl vorbereiten. Das kläre ich in der Bestandsaufnahme mit Ihrer Kanzlei.
Brauchen wir ein eigenes HRIS?
Nicht zwingend am Stichtag. Oft läuft die neue Gesellschaft übergangsweise auf den Systemen des alten Eigentümers, mit einer Frist. Die eigene Systemauswahl gehört ins Projekt, aber nicht in die erste Woche.
Können Sie danach die HR-Leitung der neuen Gesellschaft übernehmen?
Ja, an festen Tagen oder in Vollzeit, bis eine dauerhafte HR-Leitung steht. Viele Carve-outs gehen so in ein Fractional-Modell über.
