Worum es geht

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbständiger arbeitet, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer eingegliedert und weisungsgebunden ist. Das Risiko trägt vor allem der Auftraggeber: Wird der Status nachträglich festgestellt, haftet er für Sozialversicherungsbeiträge, oft rückwirkend über Jahre. Bei einem Fractional-Modell mit festen Tagen über längere Zeit stellen Unternehmen die Frage zu Recht, und sie sollte vor dem Vertrag beantwortet sein, nicht nach einer Betriebsprüfung.

Die Antwort ist nicht "Fractional ist immer sauber" und nicht "immer riskant". Sie hängt davon ab, wie Vertrag und Zusammenarbeit gestaltet sind. Genau das lässt sich prüfen.

Was die Rentenversicherung prüft

Die Deutsche Rentenversicherung nimmt eine Gesamtschau vor. Kein einzelnes Kriterium entscheidet, aber drei Fragen wiegen am schwersten:

WeisungWer bestimmt, wann, wo und wie gearbeitet wird?Der Auftrag definiert das Ergebnis, nicht den Arbeitstag. Feste Leistungstage sind Umfang, keine Weisung.
EingliederungIst die Person Teil der Organisation wie ein Angestellter?Eigener Schreibtisch, Diensthandy, interne Urlaubsplanung, E-Mail-Signatur als Mitarbeiter: alles Indizien dagegen.
RisikoTrägt die Person ein unternehmerisches Risiko?Eigene Betriebsmittel, keine Lohnfortzahlung, mehrere Auftraggeber, Vergütung pro Leistung.

Die zwölf Prüfpunkte

So gestalte ich jedes Fractional- und Interim-Mandat, und so können Sie es vor dem Vertrag prüfen:

  1. Mehrere AuftraggeberIch arbeite für mehrere Unternehmen parallel, nicht ausschließlich für eines.
  2. Weisungsfreiheit bei der ArbeitsweiseDer Auftrag definiert das Ergebnis, nicht Arbeitszeit oder Arbeitsort im Detail.
  3. Kein fester Arbeitsplatz im UnternehmenKein eigener Schreibtisch, kein Unternehmens-Diensthandy, keine Einbindung in die interne Urlaubsplanung.
  4. Eigenes unternehmerisches RisikoVergütung pro Auftrag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eigene Sozialversicherung.
  5. Eigene BetriebsmittelEigener Laptop, eigene Software-Lizenzen, wo möglich.
  6. Auftragsbezogene VergütungTagessatz pro geleistetem Tag, kein fixes Monatsgehalt unabhängig von der Leistung.
  7. Kein Weisungsrecht wie bei AngestelltenIch berichte an die Geschäftsführung als Auftragnehmer, nicht als weisungsgebundener Mitarbeiter.
  8. Vertretungsrecht vereinbartDer Vertrag erlaubt grundsätzlich, Aufgaben an qualifizierte Dritte zu delegieren, auch wenn das selten genutzt wird.
  9. Keine Eingliederung in die OrganisationsstrukturKeine E-Mail-Signatur als interner Mitarbeiter, keine Teilnahme an internen Personalprozessen als Angestellter.
  10. Eigene Gewerbeanmeldung und RechnungsstellungRechnungen mit Umsatzsteuer-ID, kein Lohnsteuerabzug durch den Auftraggeber.
  11. Zeitlich begrenzter AuftragLaufzeit und Kündigungsfrist vertraglich fixiert, kein unbefristetes Dauerverhältnis wie bei einer Festanstellung.
  12. Dokumentierte AuftragsbeschreibungEin klarer Dienstvertrag mit Leistungsbeschreibung, nicht nur eine mündliche Abrede.

Vertrag und gelebte Praxis

Der häufigste Fehler: ein sauberer Dienstvertrag und eine Praxis, die ihm widerspricht. Der Interim Manager bekommt eine Firmen-E-Mail-Adresse mit Signatur "HR-Leitung", sitzt im Organigramm, trägt sich in die Urlaubsplanung ein und meldet sich morgens beim Geschäftsführer ab. Dann hilft der Vertrag nicht, weil die Rentenversicherung die Praxis prüft.

Was in der Praxis sauber bleibt: eine Adresse im Unternehmenssystem für den Zugang zu Daten ist nötig und unproblematisch, wenn erkennbar ist, dass ich extern bin. Im Organigramm stehe ich als "Interim, extern", nicht als Angestellter. Urlaub kündige ich an, statt ihn zu beantragen. Ich berichte Ergebnisse, nicht Anwesenheit. Das ist kein Formalismus, sondern der Unterschied, den ein Prüfer sieht.

Statusfeststellung: wenn Sie sicher sein wollen

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung klärt verbindlich, ob eine Tätigkeit selbständig oder abhängig beschäftigt ausgeübt wird. Antrag stellen können Auftraggeber oder Auftragnehmer, das Verfahren dauert einige Wochen bis Monate und kann parallel zur laufenden Zusammenarbeit laufen. Wer innerhalb eines Monats nach Beginn beantragt, hat für den Zeitraum bis zur Entscheidung Schutz vor rückwirkenden Beiträgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich unterstütze das Verfahren mit den Unterlagen zur Auftragsgestaltung und habe kein Interesse daran, es zu vermeiden. Ein sauber gestaltetes Fractional-Mandat besteht die Prüfung, und die Feststellung nimmt beiden Seiten das Restrisiko. Rechtsberatung im Einzelfall bleibt bei Ihrer Kanzlei oder Ihrem Steuerberater.

Was bei Feststellung droht

Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, gilt die Person rückwirkend als Arbeitnehmer. Der Auftraggeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge nach, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz länger, plus Säumniszuschläge. Dazu kommen Lohnsteuernachforderungen und arbeitsrechtliche Folgen: Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung. Für ein Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitenden ist das kein Detail, sondern ein Betrag, der die gesamte Ersparnis des Modells übersteigt. Deshalb steht dieses Thema hier, bevor Sie mich buchen, nicht danach.

Häufige Fragen

Reicht ein Dienstvertrag allein aus?

Der Vertrag ist die Grundlage, den Ausschlag gibt aber die gelebte Praxis. Eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung prüft beides, und die Praxis wiegt schwerer.

Können Sie eine Statusfeststellung beantragen?

Das Antragsrecht liegt bei Auftraggeber oder Auftragnehmer, beide können es. Ich unterstütze mit den nötigen Unterlagen zur Auftragsgestaltung und habe kein Interesse daran, das zu vermeiden.

Was passiert bei einer festgestellten Scheinselbständigkeit?

Der Auftraggeber haftet rückwirkend für Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, oft für mehrere Jahre, plus Säumniszuschläge. Deshalb lohnt sich die saubere Vertragsgestaltung von Anfang an.

Ist ein fester Wochentag nicht schon ein Indiz für Weisungsgebundenheit?

Nein, ein vereinbarter Leistungstag ist eine vertragliche Absprache über den Umfang, keine Weisung über Arbeitszeit. Weisungsgebunden wäre, wenn Sie mir vorschreiben, wann ich morgens anfange und was ich in welcher Reihenfolge tue.

Was, wenn Sie über Monate nur für uns arbeiten?

Mehrere Auftraggeber sind ein wichtiges Kriterium, aber nicht das einzige. Ein Vollzeit-Interim-Mandat über sechs Monate ist üblich und sauber, wenn die übrigen Punkte stimmen. Bei Fractional-Modellen laufen ohnehin mehrere Mandate parallel.

Gilt das auch für Interim-Mandate in Vollzeit?

Ja, dieselben Kriterien. Bei Vollzeit wiegt die Weisungsfreiheit und die fehlende Eingliederung noch schwerer, weil das Kriterium der mehreren Auftraggeber für die Laufzeit schwächer ist.