Nick's AdvisoryKarriere und Führung
Trennung

Aufhebungsvertrag angeboten: Was solltest du prüfen, bevor du unterschreibst?

Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldes, Abfindung, Zeugnis: Was ein Aufhebungsvertrag wirklich kostet und welche Punkte du vor der Unterschrift klären solltest.

18. September 202615 Min. Lesezeitvon Nick, ehemaliger Head of People19 Quellen
Die kurze Antwort

Prüfe drei Dinge, bevor du unterschreibst: ob eine Sperrzeit von zwölf Wochen droht, ob die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten ist und was im Vertrag zu Zeugnis, Urlaub und Freistellung steht. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nicht widerrufen, und mit ihm gibst du den Kündigungsschutz auf, den du bei einer Kündigung noch drei Wochen lang hättest geltend machen können.

Auf einen Blick

  • Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung: Er beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und nimmt dir damit die Kündigungsschutzklage.
  • Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beträgt im Regelfall zwölf Wochen und kürzt zusätzlich die Anspruchsdauer.
  • Eine Abfindung bis zu einem halben Monatsgehalt pro Jahr ist der Wert, an dem sich die Prüfung der Arbeitsagentur orientiert.
  • Wird die Kündigungsfrist unterschritten, ruht der Anspruch zusätzlich, unabhängig von der Sperrzeit.
  • Du musst nicht sofort unterschreiben, und ein Termindruck im Gespräch ist selbst ein Prüfpunkt.

Das Gespräch dauert selten lange. Jemand legt ein Papier auf den Tisch, nennt eine Zahl und sagt, es wäre für alle Beteiligten die sauberste Lösung. Vielleicht liegt noch ein Kugelschreiber daneben. Und weil die Situation unangenehm ist und niemand gern verhandelt, während ihm der Magen schwer ist, unterschreiben viele Menschen an diesem Tisch etwas, das sie eine Woche später anders bewerten würden.

Das Problem daran ist nicht die Trennung an sich. Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein, oft sogar die bessere. Das Problem ist die Reihenfolge: Die Wirkung auf dein Arbeitslosengeld, auf deine Steuer, auf dein Zeugnis und auf deine nächsten Monate entsteht in dem Moment, in dem du unterschreibst, und lässt sich danach fast nicht mehr korrigieren. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht.

Dieser Artikel geht die Punkte durch, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten: was du mit einem Aufhebungsvertrag aufgibst, wann eine Sperrzeit droht und wann nicht, was mit deinem Anspruch passiert, wenn die Kündigungsfrist unterschritten wird, was eine Abfindung nach Steuern übrig lässt und welche Punkte im Vertrag fehlen, die dir später fehlen werden. Er beschreibt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Für deinen Fall gehört ein Blick von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft dazu, und für die Frage nach der Sperrzeit die zuständige Agentur für Arbeit.

Was du mit einer Unterschrift aufgibst

Ein Aufhebungsvertrag beendet dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich, und genau darin liegt der Unterschied zur Kündigung: Du wehrst dich nicht gegen eine Maßnahme deines Arbeitgebers, du stimmst der Beendigung zu. Damit entfällt die Kündigungsschutzklage. Gegen eine Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben, gegen deine eigene Zustimmung nicht.

Der Vertrag braucht die Schriftform. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Zustimmung per Mail oder Chat beendet also nichts, und das gilt in beide Richtungen: Was du mündlich zugesagt hast, ist rechtlich noch kein Aufhebungsvertrag.

Und es gibt kein Widerrufsrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 bestätigt, dass ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag nicht nach den Verbraucherschutzregeln widerrufen werden kann, auch dann nicht, wenn er am Arbeitsplatz oder zu Hause geschlossen wurde. Wer unterschreibt, bleibt gebunden, es sei denn, es liegt ein besonderer Grund vor, etwa eine Anfechtung wegen Drohung oder ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns.

Besonders schwer wiegt das, wenn du einen besonderen Kündigungsschutz hast. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, außer die zuständige oberste Landesbehörde erklärt die Kündigung ausnahmsweise für zulässig. Ein Aufhebungsvertrag umgeht diese Hürden vollständig, weil er keine Kündigung ist. Wer unter einen solchen Schutz fällt, gibt mit der Unterschrift also deutlich mehr auf als andere.

Diese drei Punkte zusammen erklären, warum der Zeitpunkt der Unterschrift so viel Gewicht hat. Bei einer Kündigung hast du drei Wochen, in denen du prüfen, rechnen und Rat einholen kannst, und in dieser Zeit ist dein Arbeitgeber in der Position, eine Einigung anbieten zu müssen. Nach deiner Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag ist diese Position weg.

Deshalb ist die erste Antwort auf ein Angebot fast immer dieselbe: danke, ich sehe es mir an, ich melde mich bis zu einem bestimmten Tag. Das ist keine Ablehnung und kein Affront. Es ist die normale Reaktion auf einen Vertrag, der dein Einkommen für die nächsten Monate bestimmt.

Aufhebungsvertrag

Einvernehmliche Beendigung. Keine Kündigungsschutzklage, kein Widerrufsrecht, Sperrzeit im Regelfall, Kündigungsfrist kann unterschritten werden.

Arbeitgeberkündigung

Einseitige Maßnahme. Drei Wochen Zeit für eine Klage, Kündigungsfrist gilt, keine Sperrzeit allein wegen der Kündigung.

Beides kann am Ende zum selben Datum führen. Der Weg dorthin bestimmt aber, wie viel Verhandlungsposition du unterwegs hast.

Belege12345

Die Sperrzeit ist der teuerste Punkt

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, bekommt eine Sperrzeit, und die dauert bei Arbeitsaufgabe zwölf Wochen. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie verkürzt sich auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem auslösenden Ereignis ohnehin geendet hätte, und auf sechs Wochen, wenn das innerhalb von zwölf Wochen der Fall gewesen wäre oder zwölf Wochen eine besondere Härte bedeuten würden.

Der Punkt, den die meisten übersehen, kommt danach. Die Sperrzeit verschiebt den Anspruch nicht nur, sie kürzt ihn. Die Anspruchsdauer mindert sich um die Zahl der Sperrzeittage, bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer, die dir zusteht. Aus zwölf Monaten Anspruch werden so neun. Dieser Verlust bleibt, auch wenn du danach schnell wieder arbeitest.

Ob eine Sperrzeit kommt, hängt am wichtigen Grund, und dafür hat die Bundesagentur für Arbeit eine Weisung, die in der Praxis wie eine Checkliste funktioniert. Allein die Aussage, dass sonst eine Kündigung gedroht hätte, reicht ausdrücklich nicht. Erst wenn mehrere Bedingungen zusammenkommen, wird ein wichtiger Grund anerkannt. Wenn du gerade ohnehin über einen Wechsel nachdenkst, lohnt sich parallel ein Blick darauf, wie eine diskrete Jobsuche aufgebaut wird, damit du nicht aus der Not heraus entscheiden musst.

Diese Bedingungen sind konkret: Die Kündigung muss mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden sein, sie müsste auf betriebliche oder personenbezogene Gründe gestützt sein, nicht auf verhaltensbedingte, sie wäre zum selben Zeitpunkt oder früher wirksam geworden, die Kündigungsfrist würde eingehalten, du warst nicht unkündbar, und es wird eine Abfindung von bis zu einem halben Monatsgehalt für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Liegt das alles vor, kommt es nach der Weisung nicht mehr darauf an, ob die gedrohte Kündigung rechtmäßig gewesen wäre.

Unabhängig von der Sperrzeit gibt es eine Meldepflicht, die eigene Folgen hat. Wer weiß, dass sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich spätestens drei Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und dem Ende weniger als drei Monate, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Bei einem Aufhebungsvertrag beginnt diese Frist mit der Unterschrift, nicht mit dem letzten Arbeitstag.

Wird eine höhere Abfindung gezahlt, verschiebt sich die Prüfung. Dann schaut die Agentur darauf, ob du objektive Nachteile aus einer Arbeitgeberkündigung vermieden hast oder andere Gründe darlegen kannst, und in diesen Fällen kommt es darauf an, dass die drohende Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Eine größere Summe ist also nicht automatisch besser, sie kann die Beurteilung aufwendiger machen. Wer unsicher ist, kann die Lage vor der Unterschrift mit der Agentur besprechen.

12 WochenRegeldauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe
ein ViertelMindestkürzung der Anspruchsdauer bei zwölf Wochen Sperrzeit
0,5Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr als Orientierungswert der Arbeitsagentur

Belege6789

Wenn die Kündigungsfrist unterschritten wird

Neben der Sperrzeit gibt es eine zweite Regel, die unabhängig davon greift und oft übersehen wird. Endet das Arbeitsverhältnis früher, als es bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte, und bekommst du dafür eine Abfindung, ruht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis regulär geendet hätte. Dieses Ruhen dauert längstens ein Jahr.

Die Rechnung dahinter ist gestaffelt. Das Ruhen endet früher, wenn du bis dahin 60 Prozent der Abfindung als Arbeitsentgelt verdient hättest. Dieser Anteil sinkt um je fünf Prozentpunkte für je fünf Jahre Betriebszugehörigkeit und für je fünf Lebensjahre nach dem 35. Geburtstag, bis auf mindestens 25 Prozent. Wer lange dabei und älter ist, wird also milder behandelt als jemand am Anfang der Laufbahn.

Damit wird die Kündigungsfrist zur wichtigsten Zahl im Vertrag, noch vor der Abfindung. Sie beträgt im Grundsatz vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats und verlängert sich bei Kündigung durch den Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit: ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf, drei nach acht, vier nach zehn, fünf nach zwölf, sechs nach fünfzehn und sieben Monate zum Monatsende nach zwanzig Jahren.

Praktisch heißt das: Wenn im Entwurf ein Beendigungsdatum steht, das vor dem Ende deiner regulären Frist liegt, kostet dich dieses frühe Datum Geld, das die Abfindung erst einmal ausgleichen muss. Wer seit zwölf Jahren im Betrieb ist, hat eine Frist von fünf Monaten zum Monatsende. Ein Aufhebungsvertrag zum Ende des laufenden Monats verschiebt dann vier Monate Einkommen in eine Zeit, in der weder Gehalt noch Arbeitslosengeld fließt.

Deshalb lohnt es sich, im Gespräch nicht über die Abfindungshöhe zu verhandeln, sondern zuerst über das Datum. Ein Beendigungstermin, der die Frist einhält, ist in vielen Fällen mehr wert als ein höherer Betrag, weil er Sperrzeitrisiko und Ruhenszeitraum gleichzeitig entschärft. Und er lässt sich leichter begründen, weil er niemanden schlechter stellt als eine ordentliche Kündigung.

Nach 2 Jahren1 Monat
Nach 5 Jahren2 Monate
Nach 8 Jahren3 Monate
Nach 10 Jahren4 Monate
Nach 12 Jahren5 Monate
Nach 15 Jahren6 Monate
Nach 20 Jahren7 Monate

Gesetzliche Kündigungsfristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber, jeweils zum Monatsende. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen stehen.

Belege1011

Was von der Abfindung übrig bleibt

Eine Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, und seit 2025 kommt sie später bei dir an, als du vielleicht denkst. Die Fünftelregelung, die die Steuerlast einer einmaligen Zahlung abmildert, gilt weiterhin: Die Steuer auf außerordentliche Einkünfte beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Steuer auf das verbleibende Einkommen und der Steuer auf dieses Einkommen zuzüglich eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte. Neu ist, wer sie anwendet.

Bis 2024 rechnete der Arbeitgeber die Erleichterung im Lohnsteuerabzug ein. Seit dem 1. Januar 2025 tut er das nicht mehr. Die Abfindung wird regulär versteuert, und die Entlastung holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück. Das bedeutet zweierlei: Netto kommt zunächst weniger an, als frühere Rechenbeispiele nahelegen, und ohne Steuererklärung bekommst du die Erleichterung gar nicht.

Für die Höhe selbst gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur einen Orientierungswert aus einem Sonderfall. Bietet ein Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung gegen Klageverzicht an, beträgt sie 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wobei ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet wird. Dieser Wert ist in Verhandlungen deshalb so präsent, weil sich beide Seiten daran orientieren.

Rechne außerdem mit dem, was danach kommt. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind im steuerlichen Sinn 67 Prozent. Wer die Abfindung als Puffer für die Suche einplant, sollte deshalb von diesem Wert ausgehen und nicht vom bisherigen Nettogehalt, und die Sperrzeit gegebenenfalls zusätzlich einkalkulieren.

Eine letzte Rechengröße, die gern vergessen wird: Die Zeit bis zur nächsten Stelle ist in gehobenen Positionen selten kurz. Wer die Suche erst nach dem letzten Arbeitstag beginnt, verlängert sie zusätzlich. Was die Dauer wirklich bestimmt, beschreibt der Artikel dazu, warum qualifizierte Bewerber trotzdem keinen Job finden.

Belege12131415

Die Punkte, die im Vertrag fehlen

Die meisten Entwürfe regeln das Ende und das Geld und lassen alles andere offen, obwohl genau das andere deine nächsten Monate bestimmt. Ein Zeugnis zum Beispiel steht dir ohnehin zu: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Art und Dauer der Tätigkeit enthält und auf Verlangen auch Leistung und Verhalten. Die elektronische Form ist nur mit deiner Einwilligung zulässig.

Das Zeugnis gehört trotzdem in den Vertrag, und zwar mit Note und Übergabetermin. Wer erst nach dem letzten Arbeitstag um einen Entwurf bittet, verhandelt ohne Gegengewicht und wartet oft Wochen. Sinnvoll ist eine Formulierung, die eine bestimmte Gesamtbeurteilung festhält und einen Termin nennt, zu dem der Entwurf vorliegt. Ein beigefügter Entwurf ist noch besser.

Der zweite Punkt ist der Urlaub. Kann der Urlaub wegen der Beendigung ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten. In der Praxis steht in vielen Aufhebungsverträgen stattdessen eine Freistellung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche. Das ist zulässig, aber es ist eine andere Rechnung: Angerechneter Urlaub wird nicht ausgezahlt. Wichtig ist außerdem, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist, weil das Auswirkungen auf Nebentätigkeiten hat.

Der dritte Punkt betrifft ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, falls eines in deinem Arbeitsvertrag steht. Es ist nur verbindlich, wenn dir für jedes Jahr des Verbots eine Entschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen gezahlt wird. In einem Aufhebungsvertrag kann geregelt werden, dass das Verbot entfällt oder bestehen bleibt, und beides hat Folgen für deine Suche. Wenn du ohnehin schon Anfragen bekommst, hilft der Artikel dazu, wie du auf eine Headhunter-Anfrage auf LinkedIn richtig reagierst.

Der vierte Punkt sind laufende Zusagen, die nicht im Gehalt stecken. Eine betriebliche Altersversorgung, ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, ein Zuschuss zur Kinderbetreuung, ein Job-Rad, eine Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel: Jede dieser Zusagen hat einen eigenen Endzeitpunkt und manchmal eine eigene Regel. Besonders die Rückzahlungsklausel für eine Fortbildung taucht regelmäßig erst nach der Unterschrift wieder auf, weil sie im Arbeitsvertrag steht und nicht im Entwurf. Geh deinen Arbeitsvertrag deshalb Punkt für Punkt durch, bevor du antwortest.

Und schließlich die Ausgleichsklausel am Ende, oft in einem Satz: Mit Erfüllung dieses Vertrages sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt. Dieser Satz erledigt auch Ansprüche, an die in dem Moment niemand denkt, etwa offene Provisionen, Boni, Überstunden oder Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Prüfe vorher, was dir noch zusteht, und lass Ausnahmen ausdrücklich hineinschreiben.

Punkte, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten

  • Beendigungsdatum und KündigungsfristLiegt das Datum vor dem Ende deiner regulären Frist, kostet das Geld, unabhängig von der Abfindung.
  • Zeugnis mit Note und TerminBesser mit beigefügtem Entwurf. Nach dem letzten Arbeitstag fehlt das Gegengewicht.
  • Urlaub: Abgeltung oder AnrechnungAngerechneter Urlaub wird nicht ausgezahlt. Freistellung widerruflich oder unwiderruflich klären.
  • Variable Vergütung und BoniAnteilige Ansprüche für das laufende Jahr ausdrücklich regeln, sonst erledigt die Ausgleichsklausel sie.
  • WettbewerbsverbotEntfällt es, bleibt es bestehen, und wird die Karenzentschädigung gezahlt?
  • Ausgleichsklausel mit AusnahmenAlles, was noch offen ist, gehört ausdrücklich ausgenommen.
  • Rückgabe von Geräten und ZugängenTermin und Übergabeweg festhalten, das vermeidet Streit nach dem Ende.

Belege161718

Wenn der Druck im Gespräch zu groß wird

Es gibt eine rechtliche Grenze für die Art, wie ein Aufhebungsvertrag zustande kommt, und sie ist jünger, als viele denken. Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 festgehalten, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam sein kann, wenn beim Zustandekommen das Gebot fairen Verhandelns verletzt wurde. Verletzt ist es, wenn eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt wird, die eine freie und überlegte Entscheidung erheblich erschwert.

Das Gericht hat dafür Beispiele benannt, die im Alltag vorkommen: die Überrumpelung durch einen unangekündigten Hausbesuch, das Ausnutzen einer erkennbaren körperlichen oder psychischen Schwäche, Verhandlungen während einer Krankheit ohne triftigen Grund. Der Maßstab ist nicht, ob das Angebot gut war, sondern ob du in der Lage warst, es in Ruhe zu bewerten.

Die Rechtsfolge ist ungewöhnlich weitreichend. Bei einer schuldhaften Verletzung wird der Aufhebungsvertrag nicht nur mit Geld ausgeglichen, sondern das Arbeitsverhältnis besteht fort. Das macht diesen Punkt für beide Seiten wichtig: Für dich ist es ein möglicher Weg zurück, für den Arbeitgeber ein Grund, Druck zu vermeiden.

Beweisen musst du das allerdings, und das gelingt selten aus der Erinnerung. Deshalb ist die praktische Empfehlung banal und wirksam: Halte nach dem Gespräch schriftlich fest, wann es stattfand, wer dabei war, was gesagt wurde und welche Frist genannt wurde. Eine Mail an dich selbst am selben Abend ist mehr wert als eine Erzählung Monate später.

Und es hilft, die Ansage im Gespräch zu kennen, bevor sie kommt. Ein Satz wie das Angebot gilt nur heute ist kein rechtliches Argument, sondern eine Verhandlungstechnik. Du darfst darauf antworten, dass du den Vertrag prüfen lässt, und ein Datum nennen, bis zu dem du dich meldest. Wer das ruhig sagt, verliert dadurch in aller Regel nichts.

Belege3

Die Alternative: warten und verhandeln

Wenn ein Arbeitgeber dich loswerden will und du nicht unterschreibst, endet die Sache nicht, sie verläuft nur anders. Er kann kündigen, und dann beginnt ein Verfahren, in dem beide Seiten ein Risiko tragen. Wie dieses Verfahren in Deutschland typischerweise ausgeht, zeigt die amtliche Statistik deutlich: 2024 erledigten die Arbeitsgerichte 177.581 Verfahren mit dem Gegenstand Kündigung, davon endeten 147.298 durch gerichtlichen Vergleich und nur 6.466 durch streitiges Urteil.

Das heißt nicht, dass eine Klage der bessere Weg ist. Es heißt, dass die Einigung der Normalfall ist und dass sie meistens später und nicht früher kommt. Wer sofort unterschreibt, nimmt das Ergebnis dieser Einigung vorweg, ohne die Position zu nutzen, die er in ihr hätte. Wer kündigen lässt, hat drei Wochen Zeit und danach ein Verfahren, in dem der Arbeitgeber Planungssicherheit möchte.

Es gibt gute Gründe, das nicht zu tun. Ein laufendes Verfahren kostet Kraft, ein neuer Arbeitgeber fragt manchmal danach, und in kleinen Branchen spricht sich beides herum. Wer schnell wechseln will und ein gutes Angebot auf dem Tisch hat, fährt mit der Einigung oft besser. Die Entscheidung ist deshalb keine rechtliche, sondern eine persönliche, und sie sollte nach einer Rechnung fallen und nicht nach einem Gefühl im Gespräch.

Diese Rechnung ist überschaubar. Stelle das Beendigungsdatum des Entwurfs deiner regulären Kündigungsfrist gegenüber, ziehe eine mögliche Sperrzeit von zwölf Wochen ab, rechne mit 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld und schaue, was die Abfindung nach Steuern davon auffängt. Wenn die Zahl am Ende trägt, ist der Vertrag ein gutes Angebot. Wenn nicht, hast du ein Argument, das im Gespräch besser wirkt als jede Empörung.

Für das Gespräch selbst hilft eine einfache Haltung: Du verhandelst nicht gegen eine Person, sondern über ein Datum und eine Summe. Wer sachlich bleibt und den Gegenvorschlag schriftlich schickt, bekommt fast immer eine sachliche Antwort, weil auf der anderen Seite jemand sitzt, der ein Ergebnis braucht und keinen Streit. Formuliere deine Punkte deshalb als Bedingungen, unter denen du zustimmst, nicht als Vorwürfe über die Art, wie das Angebot kam.

Und plane die Zeit danach nicht erst danach. Die Monate zwischen Unterschrift und nächster Stelle sind der eigentliche Kostenblock, nicht die Sperrzeit. Eine Bewerbung, die während der Freistellung schon läuft, verkürzt diese Zeit deutlich, und die Unterlagen dafür entstehen leichter, solange du noch in einer Rolle stehst. Für die Vorbereitung gibt es fertige Vorlagen in den Karriere-Guides.

Die vier Posten der Rechnung

  • Das DatumReguläre Kündigungsfrist gegen das Beendigungsdatum im Entwurf. Jeder Monat Differenz ist ein Monat ohne Gehalt und ohne Arbeitslosengeld.
  • Das SperrzeitrisikoBestimmt angekündigte Kündigung, betrieblicher oder personenbezogener Grund, eingehaltene Frist, Abfindung bis 0,5 Monatsgehälter je Jahr.
  • Das NettoAbfindung mit regulärem Lohnsteuerabzug ansetzen, Erleichterung erst über die Steuererklärung. Arbeitslosengeld mit 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent.
  • Die SuchdauerDie Monate bis zur nächsten Stelle sind der größte Posten. Sie verkürzen sich, wenn die Suche vor dem letzten Arbeitstag beginnt.

Belege19615

Die nächsten sieben Tage

Wenn heute ein Entwurf auf deinem Tisch liegt, brauchst du keine Strategie, sondern eine Woche und eine Reihenfolge. Die meisten Fehler entstehen nicht aus falschen Entscheidungen, sondern daraus, dass die Entscheidung im selben Raum fällt, in dem das Angebot gemacht wurde. Eine Woche verändert die Sachlage fast nie, deine Position dagegen erheblich.

Es hilft, sich vorher klarzumachen, was in dieser Woche nicht passiert. Niemand zieht ein Angebot zurück, weil du es prüfen lässt, und niemand verschlechtert ein Zeugnis, weil du nach zwei Tagen Bedenkzeit fragst. Die Sorge davor ist verständlich und in aller Regel unbegründet, und sie ist der häufigste Grund, warum Menschen zu früh unterschreiben. Wenn dein Arbeitgeber tatsächlich mit Rücknahme droht, ist das ein Hinweis auf die Qualität des Angebots, nicht auf deine Verhandlungsposition.

Am ersten Tag geht es nur um Sicherung. Bitte um den Entwurf in Textform, halte fest, was im Gespräch gesagt wurde, und sage zu, dich bis zu einem bestimmten Tag zu melden. Unterschreibe nichts, auch keine Empfangsbestätigung mit einer Formulierung, die wie Zustimmung aussieht. Wenn du krankgeschrieben bist oder das Gespräch dich überrascht hat, notiere auch das.

Am zweiten und dritten Tag rechnest du. Kündigungsfrist, Beendigungsdatum, Sperrzeitrisiko, Abfindung nach Steuern, Arbeitslosengeld. Diese vier Zahlen ergeben zusammen, was das Angebot wert ist. Parallel lohnt ein Anruf bei der Agentur für Arbeit, um die Frage nach dem wichtigen Grund vorab zu klären, und die Meldung als arbeitsuchend, sobald das Ende absehbar ist.

Am vierten und fünften Tag holst du fachlichen Rat. Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist überschaubar, Gewerkschaftsmitglieder bekommen sie über ihre Organisation. Nimm den Entwurf, deinen Arbeitsvertrag und deine Notizen mit. Die häufigste Rückmeldung in solchen Terminen betrifft nicht die Summe, sondern das Datum und die Klauseln am Ende.

Am sechsten und siebten Tag formulierst du deine Antwort. Ein Gegenvorschlag mit zwei oder drei konkreten Punkten wirkt sachlich und wird meistens ernst genommen, weil er dem Arbeitgeber zeigt, dass eine Einigung möglich ist. Und falls du dich gegen den Vertrag entscheidest, ist das kein Bruch: Dann gilt der normale Weg, mit Kündigung, Frist und der Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen zu klagen.

Tag 1Entwurf in Textform erbitten, Gesprächsverlauf notieren, Rückmeldetermin nennen, nichts unterschreiben.
Tag 2 bis 3Frist, Datum, Sperrzeitrisiko und Netto rechnen. Bei der Agentur für Arbeit nachfragen und arbeitsuchend melden.
Tag 4 bis 5Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder über die Gewerkschaft, mit Entwurf und Arbeitsvertrag.
Tag 6 bis 7Gegenvorschlag formulieren: Datum, Zeugnis, Freistellung, Ausnahmen von der Ausgleichsklausel.

Eine Woche reicht für eine belastbare Entscheidung. Länger als nötig hinzuhalten hilft dagegen niemandem.

Belege28

Quellen

  1. § 623 BGB: Schriftform der Kündigung und des Auflösungsvertrags
  2. § 4 KSchG: Anrufung des Arbeitsgerichts binnen drei Wochen
  3. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Februar 2019, 6 AZR 75/18: kein Widerrufsrecht, Gebot fairen Verhandelns
  4. § 168 SGB IX: Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung
  5. § 18 BEEG: Kündigungsschutz während der Elternzeit
  6. § 159 SGB III: Ruhen bei Sperrzeit, Dauer bei Arbeitsaufgabe
  7. § 148 SGB III: Minderung der Anspruchsdauer
  8. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III, Stand 07/2026
  9. § 38 SGB III: Pflicht zur frühzeitigen Meldung als arbeitsuchend
  10. § 158 SGB III: Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung
  11. § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
  12. § 34 EStG: Außerordentliche Einkünfte, Fünftelregelung
  13. Gleiss Lutz: Künftig keine Anwendung der Fünftelregelung durch den Arbeitgeber
  14. § 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
  15. § 149 SGB III: Höhe des Arbeitslosengeldes
  16. § 109 GewO: Zeugnis
  17. § 7 BUrlG: Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
  18. § 74 HGB: Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
  19. Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2024, Tabelle 24281-06

Häufige Fragen

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 bestätigt, dass die Widerrufsregeln für Verbraucherverträge auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge nicht anwendbar sind. Möglich bleibt eine Anfechtung, etwa wegen widerrechtlicher Drohung, und die Berufung darauf, dass das Gebot fairen Verhandelns verletzt wurde. Beides musst du darlegen und beweisen, deshalb sind Notizen unmittelbar nach dem Gespräch so hilfreich.

Bekomme ich immer eine Sperrzeit, wenn ich unterschreibe?

Nicht zwingend. Die Sperrzeit entfällt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Weisung der Bundesagentur nennt dafür Bedingungen, die zusammenkommen müssen: eine mit Bestimmtheit angekündigte Kündigung aus betrieblichen oder personenbezogenen Gründen, dasselbe oder ein früheres Beendigungsdatum, eingehaltene Kündigungsfrist, keine Unkündbarkeit und eine Abfindung von bis zu einem halben Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

Ist eine hohe Abfindung immer besser?

Nicht automatisch. Wird mehr als ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr gezahlt, prüft die Agentur für Arbeit zusätzlich, ob die gedrohte Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Und wenn das Beendigungsdatum vor dem Ende der regulären Kündigungsfrist liegt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnehin bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis regulär geendet hätte. Das Datum ist deshalb oft mehr wert als der Betrag.

Wie viel Zeit darf ich mir zum Überlegen nehmen?

Es gibt keine gesetzliche Frist, in der du dich entscheiden musst. Ein Angebot, das nur im Gespräch selbst gelten soll, ist eine Verhandlungstechnik und kein rechtlicher Zwang. Üblich und angemessen ist es, den Entwurf mitzunehmen, ihn prüfen zu lassen und einen Rückmeldetermin zu nennen. Wer unter Druck unterschreibt, hat später die schwierigere Beweislage.

Was passiert mit meinem Zeugnis?

Der Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis besteht unabhängig vom Aufhebungsvertrag, auf Verlangen mit Angaben zu Leistung und Verhalten. Trotzdem gehört das Zeugnis in den Vertrag, am besten mit Gesamtnote und einem Termin für den Entwurf. Nach dem letzten Arbeitstag fehlt dir das Gegengewicht, und Nachbesserungen dauern dann deutlich länger.

Nick, ehemaliger Head of People

Schreibt aus der Praxis als HR Manager und Head of People, in Festanstellung und im Mandat. Über 100 Einstellungen in mehr als zwölf Ländern.

Karriere-Notfallkoffer ansehen

Der Guide für genau diese Wochen: Unterlagen, Gesprächsleitfäden und ein Ablauf für die Zeit zwischen Angebot und nächster Stelle.

Karriere-Notfallkoffer ansehen

Passend dazu

Weitere Artikel